- GUTACHTEN - 

Durch seine Zertifizierung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen steht unser Geschäftsführer Christian Orasche mit seiner Expertise für realistische, fundierte Werteinschätzungen von Immobilien zur Verfügung. Dabei kann es sich sowohl um Schätzgutachten für gerichtlich private und gewerbliche Zwecke, aber auch um Nutzwertgutachten zur Wohnungseigentumsbegründung handeln.


Wann braucht man eine Sachverständigengutachten?

Gutachten eines Sachverständigen werden immer dann von Gerichten, kommunalen Einrichtungen, Notaren oder Banken gefordert, wenn eine unabhängige Bewertung einer Liegenschaft für das Abwickeln eines bestimmten Falles erforderlich ist. Diese Fälle umfassen unter anderem:

  • Schenkungen

  • Versteigerungen

  • Vermögensaufteilungen

  • Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten

  • rechtliche Auseinandersetzungen 

  • u.v.m.


Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Liegenschaftsbewertung

    • unbebaute Grundstücke

    • Gewerbeliegenschaften

    • Wohnungseigentumsobjekte

    • bebaute Grundstücke, wie Einfamilienhäuser, Miethäuser, Bürohäuser

    • Baurecht

    • Superädifikate
       

  • Nutzwertgutachten

    • Wohnungseigentumsbegründung in Alt- und Neubau


Verkehrswertgutachten

Unter dem Verkehrswert einer Liegenschaft wird jener Wert verstanden, der bei Veräußerung im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Dieser Wert wird von uns als Sachverständige im Rahmen eines Verkehrswertgutachten ermittelt, das für viele der oben genannten Rechtsfälle von Gerichten und anderen Stellen eingefordert wird. Die Erstellung erfolgt unsererseits unter Beachtung der Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes und den jeweils relevanten Normen für den individuellen Fall.

Gerne stehen wir für ein individuelles Gespräch zur Verfügung!

Christian Orasche

Allgemein beeideter und gerichtlich 
zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen